Alle Mitglieder der SEBIM sind verpflichtet, den nachfolgenden Berufs-Codex selbstverantwortlich einzuhalten:

1. Schweigepflicht

SEBIM-TherapeutInnen haben über alles, was ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung von PatientInnen anvertraut wird, Verschwiegenheit zu bewahren. Sie geben keine Daten ohne Einwilligung des Patienten weiter, auch nicht an Versicherungen und Behörden.

2. Zusammenarbeit

SEBIM-TherapeutInnen wenden die Bioresonanztherapie als eine komplementärmedizinische Methode an. Das bedeutet, dass sie ihre PatientInnen bei potenziell gefährlichen Erkrankungen (Befund oder Verdacht) einer schulmedizinischen Diagnostik und/oder Therapie zuweisen. Dieses Vorgehen ermöglicht es den PatientInnen, in Kenntnis aller möglichen Therapieoptionen, die für sie passende Wahl zu treffen.

3. Fachkompetenz und Haltung

SEBIM-TherapeutInnen halten sich an folgende Grundsätze der Bioresonanztherapie:

  • Sie verwenden für die Informationstherapie ein von der SEBIM anerkanntes Bioresonanz-Grundgerät, mit dem das gelehrte therapeutische Konzept umfassend umgesetzt werden kann. Sie begleiten den Prozess persönlich und zum Wohle der KlientInnen.
  • Sie diagnostizieren mit einem oder mehreren Resonanztestverfahren und wenden diese fachgerecht und gewissenhaft an: Kinesiologischer Muskeltest, Tensor-Testung, Messungen an elektrosensitiven Punkten, Pulsdiagnostik. Rein automatisierte Testverfahren können diese zwischenmenschliche Diagnostik nicht ersetzen und können deshalb lediglich ergänzend eingesetzt werden.
  • Sie wenden dabei nur Methoden an, für die sie ausreichend qualifiziert sind.
  • Sie kennen ihre eigenen und die Grenzen der Methode und handeln entsprechend.
  • Sie führen eine Patienten-Dokumentation, speziell auch bezogen auf das Bioresonanz-Konzept.
  • Sie setzen das in der Bioresonanz-Aus- und Weiterbildung vermittelte Konzept um und vertreten es auch in der Öffentlichkeit.

4. Orientierung der PatientInnen

SEBIM-TherapeutInnen geben ihren PatientInnen, in für sie verständlicher Form, alle gewünschten fachlichen und administrativen Auskünfte. Sie orientieren über Testergebnisse, Behandlungsablauf und – vor Behandlungsbeginn – über die Kosten. Sie machen keine Heilversprechen.

5. Schutz des Patienten

SEBIM-TherapeutInnen richten Ihr ganzes therapeutisches Handeln am Wohle der PatientInnen aus und achten deren Rechte und Würde, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung. Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen, um körperliche oder psychische Gesundheit zu fördern und Schaden zu vermeiden.

6. Beschwerdemöglichkeit

Beschwerden wegen Verletzungen dieses Berufs-Codex sind schriftlich an den Vorstand der SEBIM zu richten. Bei Gutheissung sind folgende Sanktionen möglich: Ermahnung, Verweis oder Ausschluss aus dem Verband.

Schönenberg, 19. März 2022