In der Bioresonanz-Informations-Medizin erfasst der Therapeut mit bioenergetischen Testmethoden (Kinesiologie, EAP, Tensor, RAC nach Nogier) die energetische Regulations-Situation des Patienten.
In der Therapie wird im Körper des Patienten durch Einschwingen körpereigener oder körperfremder, elektronisch modulierter Frequenzmuster Resonanz erzeugt, mit dem Ziel, blockierte kybernetische Regelkreise wieder zum Laufen zu bringen und dadurch die Regulationsfähigkeit zu verbessern.

Die von der SEBIM anerkannten Bioresonanztherapiegeräte haben ein breites Anwendungsspektrum. Sie ermöglichen dem Therapeuten eine individuell angepasste, ganzheitliche Therapie, die der obigen Definition entspricht, und welche die im SEBIM-Ausbildungskonzept gelehrten Diagnose- und Therapiekonzepte umsetzen kann.

Jeder SEBIM-Therapeut braucht für die Zulassung als ordentliches Mitglied und für die nachfolgende, therapeutische Tätigkeit mindestens eines dieser von der SEBIM anerkannten Bioresonanzgeräte.

Für die Anerkennung als Therapiegerät muss ein schriftlicher Antrag der Herstellerfirma mit dem Nachweis der im Anhang aufgelisteten Bedingungen an das SEBIM-Sekretariat eingereicht werden.

Ob ein neues Gerät in die Liste aufgenommen wird, entscheidet der SEBIM-Vorstand. Im Zweifelsfall, oder bei einem Rekurs, werden unabhängige Fachleute und erfahrene Anwender zur Entscheidungsfindung beigezogen. Der Aufwand für den Rekurs ist kostenpflichtig.

Schönenberg, 16. März 2023

Anhang

Zu erfüllende Kriterien für die SEBIM-Anerkennung eines Bioresonanz- Gerätes

1. Verwendung von endogenen und exogenen Informationen möglich.
2. Individuelle Anpassungsmöglichkeiten der Therapieparameter möglich.
3. Behandlungskonzepte und Erfahrungsberichte vorhanden.
4. Gerätespezifisches Zubehör vorhanden.
5. Bedienungsanleitung, Erklärung der zugrundeliegenden Technik vorhanden.
6. Gerätespezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Angebot.
7. Support und Unterstützung.

Download Gerätereglement